Nie wieder zu viel Erbschaftssteuer zahlen
Erbschaften steuerlich optmieren, Vermögenssicherung
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer für Privatpersonen und Unternehmer
Die Erbschaftssteuer ist eine separate Steuergesetzgebung - mit anderen Finanzämterns als die Einkommensteuer.
Es gibt wenige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftssteuer – aber die Möglichkeiten, die es gibt, sind umso wichtiger. Denn oft wird erst spät erkannt, dass Freibeträge, Steuerklassen und Gestaltungszeitpunkte entscheidend sein können. Versäumnisse können dann teuer werden, zumal das Thema gerade jetzt wieder in der politischen Diskussion ist. Und dabei ist in der Vergangenheit eher selten etwas Positives für Steuerzahler herausgekommen.
Als erstes muß jeder seinen Steuersatz eruieren. Dieser richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad; nicht nach dem Vermögen!
Wer vorhandenen Spielräume kennt und seine Möglichkeiten frühzeitig nutzt, kann auch als Privatperson hohes Vermögen stufenweise in der Familie weitergeben.
Versorgungs- und Freibeträge kennen und mehrfach ausnutzen.
Konzept erarbeiten und Vorteile nutzen
- Vererbung einer Rente. Eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet neben steuerlichen auch zahlreiche, weitere Vorteile; wie z.B. die Absicherung der Langlebigkeit, eine hohe Flexibilität während der Laufzeit und verschiedene Anlage- und Auszahlungsvarianten. Sie legen bei Abschluss fest, dass im Todesfall anstelle einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Rente vererbt wird. Das hat einen erheblichen steuerlichen Vorteil.
- Steuerfreie Fondspolice. Bei diesem Konzept kann der Versicherungsnehmer weiterhin jederzeit über sein Guthaben verfügen. Es gibt bestimmte Tarifangebote, bei dem der Vertrag mehrfach verlängert werden kann, solange die versicherte Person lebt.Hohe Flexibilität während der Laufzeit und verschiedene Anlage- und Auszahlungsvarianten werden angeboten. Zusätzlich ergeben sich deutliche Steuervorteile.
- Schenkung mit Vetorecht, das sogenannte 99/1-Modell. Dieses Konzept eignet sich besonders für Personen, die Vermögen zu Lebzeiten verschenken möchten, jedoch sicher stellen möchten, dass das Vermögen nicht unsinnig verwendet wird. Es wird eine Versicherung gegen Einmalbeitrag abgeschlossen mit einer 99-prozentigen Schenkung z.B. an die Kinder oder Enkelkinder. Das zu verbleibende ein Prozent sichert das „Vetorecht“ und Kapital kann nur entnommen werden, wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Zu gegebener Zeit kann der 1-prozentige Anteil übertragen werden.
- Option Immobilien und Immobilienverrentung: Wie man mit cleveren Konzepten maximales erreicht, erfahren Sie in unseren Podcastfolgen mit Otto Kiebler, Gründer der HausplusRente.
Das (Lebens)-Testament: Entlasten Sie Ihre Familie und denken Sie frühzeitig an rechtskonforme Lösungen beim Testament und bei Vollmachten.
Wer nicht verheiratet ist sollte doppelt genau hinschauen: nicht nur droht eine hohe Erbschaftsteuer – ohne Testament und entsprechende Regelung geht der Partner erbrechtlich sogar leer aus. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, Ihr persönliches und individuelles Testament sowie alle wichtigen Vollmachten unter Beachtung der aktuellen Rechtslage durch erfahrene Rechtsanwältezu Vorzugskonditionen erstellen zu lassen.
