Rückabwicklung Lebensversicherung
Lebensversicherung widerrufen: So holen Sie sich tausende Euro von den Versicherern zurück
Haben Sie auch eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Sie zur Altersvorsorge abgeschlossen haben, aber die Rendite bleibt weit hinter den damaligen Versprechungen zurück? Damit sind Sie nicht allein; fast jeder hat sie – auch viele Mediziner und Zahnärzte. Gerade bei klassischen Versicherungsprodukten, wie sie oft von Banken (zum Beispiel zur Praxisabsicherung, Absicherung von Darlehen) oder versicherungsabhängigen Vermittlern verkauft werden, ist die Enttäuschung nach Jahren der Einzahlung oft groß. Auch Basisrenten (sog. Rüruprente) werden oft mit dem Argument der Steuervorteile angeboten. Diese klassischen Finanzprodukte sind jedoch unflexibel und teuer; zwischen 15 bis 40 Prozent können allein die Kosten betragen.
Bei Pflugmacher Finanzberatung, Starnberg, haben wir schon immer einen anderen Weg verfolgt: Wir bieten konsequent Nettopolicen an. Während herkömmliche Berater oft Produkte vermitteln, die vor allem hohe Provisionen generieren, beraten wir im Sinne Ihrer Rendite und Transparenz.
Warum herkömmliche Versicherungen oft enttäuschen
Viele Verträge, die über Banken oder gebundene Vermittler abgeschlossen wurden, leiden unter denselben Krankheiten:
- Hohe Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten verschlingen nicht selten 20 bis 30 Prozent Ihrer Beiträge. Bei Rürup-Renten können die Kosten sogar 15 bis 40 Prozent betragen.
- Schlechte Rendite: Versicherer investieren oft zu konservativ in zinsschwache Anleihen oder nutzen teure, hauseigene Investmentfonds.
- Negativ-Bilanz: In vielen Fällen haben die Verträge nach Jahren noch nicht einmal die einbezahlten Beiträge erwirtschaftet.
Der „Widerrufsjoker“: Ihr Weg aus der Kostenfalle
Wenn Sie mit der Wertentwicklung unzufrieden sind, denken viele als Erstes an eine Kündigung. Doch Vorsicht: Bei einer Kündigung erhalten Sie nur den Rückkaufswert, der oft unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Es gibt jedoch eine lukrativere Alternative: die Rückabwicklung durch Widerruf.
Das „ewige Widerrufsrecht“
Aufgrund eines bahnbrechenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) haben viele Kunden ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Dies betrifft vor allem Verträge, die zwischen dem 29. April 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Da viele Versicherer damals fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrten, können diese Verträge noch heute rückabgewickelt werden. 2013 hat der Europäische Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil gesprochen. Dieses Urteil gewährt Versicherungskunden ein „ewiges Widerrufsrecht“, auch Widerrufsjoker genannt, falls Ihre Versicherung Vertragsfehler enthält. Dieses Recht wurde vom Bundesgerichtshof in über 100 Urteilen zu Gunsten von Versicherungs-kunden bestätigt.
Ihre Vorteile bei einer Rückabwicklung:
- Sie erhalten oft die Abschluss- und Verwaltungskosten zurück.
- Sie bekommen ggf. eine Nutzungsentschädigung.
- Der Auszahlungsbetrag kann zwischen 10 bis 80 % höher ausfallen als der Rückkaufswert.
- Selbst bereits gekündigte oder ausgezahlte Verträge können oft noch geprüft werdenund einen „Nachschlag“ erhalten.
Praxisbeispiel: 20.600 Euro zusätzlicher „Geldsegen“
Ein reales Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Kunde zahlte 67.200 € in eine Rentenversicherung ein. Der Rückkaufswert bei Kündigung hätte lediglich 54.800 € betragen – ein herber Verlust. Durch den erfolgreichen Widerruf aufgrund fehlerhafter Belehrung musste die Versicherung jedoch insgesamt 75.400 € auszahlen. Das entspricht einem Nachschlag von 20.600 €.
Nettopolicen: Die ehrliche Alternative der Pflugmacher Finanzberatung
Während andere Sie in teure Provisionsprodukte locken, setzen wir von Anfang an auf Nettopolicen. Diese sind frei von versteckten Vermittlerprovisionen. Das bedeutet: Ihr Geld fließt von Tag eins an in den Vermögensaufbau, nicht in den Fuhrpark eines Versicherungsvertreters. Wir beraten nicht zum Wohle der Konzerne, sondern ausschließlich in Ihrem Interesse als AnlegerIn.
Fazit: Lassen Sie Ihre Verträge jetzt prüfen
Haben Sie Lebens- oder Rentenversicherungen, die sich wie eine „finanzielle Zwangsjacke“ anfühlen? Wir empfehlen Ihnen dringend, diese auf Rentabilität und die Möglichkeit einer Rückabwicklung prüfen zu lassen.
Handeln Sie schnellstens: Zum 19. Juni 2026 ändert sich die Rechtslage zum Widerrufsrecht. Danach könnte es in vielen Fällen zu spät sein, den Widerruf durchzusetzen. Holen Sie sich die Klarheit, die Sie verdienen, und sichern Sie sich potenziell einen unerwarteten Geldsegen durch den Widerrufsjoker.
Kontaktieren Sie die Pflugmacher Finanzberatung für eine professionelle Analyse Ihrer bestehenden Verträge. Lesen Sie in unseren Rezensionen, wie wir bereits anderen Kunden zu mehr Transparenz und guter Beratung verholfen haben.
