Wer erbt, wenn Sie nichts regeln? Warum die gesetzliche Erbfolge selten zu Ihrer Familie passt
Erbschaften steuerlich optmieren, Vermögenssicherung
Wer erbt, wenn Sie nichts regeln? Warum die gesetzliche Erbfolge selten zu Ihrer Familie passt
In der Beratung erlebt man Praxisbeispiele, die einen glücklich, aber manchmal auch nachdenklich zurücklassen. Manche Menschen möchten die Erbfolge lieber gänzlich der Familie überlassen, anstatt sie rechtzeitig selbst verbindlich und juristisch korrekt zu regeln. Doch hier liegt der fundamentale Denkfehler: Ohne Testament entscheidet eben nicht die Familie. Es entscheidet allein das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) mit seinen teils mehr als 100 Jahre alten Regeln zur gesetzlichen Erbfolge.
Diese starren Paragrafen passen in der modernen Realität in fast keinem Fall: weder für klassische Familien mit Kindern noch für Paare ohne Kinder und erst recht nicht für moderne Patchwork-Familien mit Stiefkindern. Eigentlich passen sie für niemanden optimal.
Sehen wir uns drei häufig unterschätzte Konstellationen an, die im Ernstfall den Hinterbliebenen vor allem immense Arbeit, emotionalen Streit und vermeidbare Kosten hinterlassen.
Drei kritische Praxisbeispiele: Wo das BGB scheitert
Fall 1: Kinderlose Paare – wenn plötzlich die Schwiegereltern miterben
Ein Ehemann, Mitte 50, äußerte im Beratungsgespräch eine weitverbreitete Annahme: „Von mir erbt doch sowieso alles meine Frau, es sind ja schließlich keine Kinder da.“ Das ist nach der gesetzlichen Erbfolge leider ein folgenschwerer Irrtum.
In einem solchen Szenario landen im Regelfall nur drei Viertel des Vermögens bei der Ehefrau (vorausgesetzt, die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft). Das restliche Viertel erbt die Verwandtschaft des Mannes – in erster Linie dessen Eltern, oder, falls diese bereits verstorben sind, seine Geschwister oder deren Kinder (also die Nichten und Neffen).
Nehmen wir an, das mühsam abbezahlte Eigenheim gehörte allein dem Ehemann. Nach dessen Tod gehört plötzlich ein Viertel der Immobilie den Schwiegereltern oder gar der Schwägerin. Da die Witwe wohl kaum mit der erweiterten Verwandtschaft in eine Wohngemeinschaft ziehen möchte, entsteht akuter Handlungsbedarf: Das eigentlich als Altersreserve gedachte Sparkonto oder das Wertpapierdepot muss aufgelöst werden, um die anderen gesetzlichen Erben auszuzahlen.
Fall 2: Ehepaare mit Kindern – die ungewollte Erbengemeinschaft
Betrachten wir die klassische Familie: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern. Würde einem Elternteil heute etwas zustoßen, sieht die gesetzliche Erbfolge wie folgt aus: 50 % erhält der überlebende Ehepartner, die anderen 50 % teilen sich die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.
Das klingt im ersten Moment gerecht, birgt jedoch eine massive Tücke: Es entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft kann per Gesetz Vermögenswerte und Immobilien grundsätzlich nur einstimmig verwalten oder veräußern.
Möchte die Ehefrau das Haus später verkaufen, weil es ihr allein zu groß oder im Unterhalt zu teuer geworden ist, müssen zwingend alle Kinder zustimmen. Ist eines der Kinder noch minderjährig, wird es hochgradig kompliziert: In diesem Fall muss das Familiengericht einen Ergänzungspfleger bestellen, der die Interessen des Kindes vertritt und mitentscheidet. Die Ehefrau kann nicht mehr frei über das gemeinsam erarbeitete Vermögen verfügen. Auch bei volljährigen Kindern bricht an dieser Stelle häufig Streit aus: Ein Kind möchte das Haus verkaufen, das andere lieber vermieten. Das Resultat ist der klassische, lähmende Stillstand bei einem gleichzeitig dauerhaft demolierten Familienverhältnis.
Fall 3: Patchwork-Familien – die programmierte Ungleichbehandlung
In vielen Bekanntenkreisen gibt es moderne Konstellationen: Ein Ehepaar, bei dem jeder Partner jeweils ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe gebracht hat. Die Kinder wachsen harmonisch wie echte Geschwister auf, beide Ehepartner besitzen ihr eigenes Vermögen. Bei der gesetzlichen Erbfolge hört die Harmony allerdings abrupt auf.
Verstirbt die Mutter zuerst, wird ihr Vermögen nach gesetzlicher Erbfolge zur Hälfte an den Ehemann und zur Hälfte an ihre leibliche Tochter vererbt. Der Stiefsohn geht hier leer aus. Verstirbt zu einem späteren Zeitpunkt der Ehemann, geht dessen gesamtes Vermögen – inklusive der soeben von der Ehefrau geerbten Hälfte – komplett an seinen leiblichen Sohn.
Die gesetzliche Erbaufteilung bei Patchwork-Familien hat eine dramatische Schlagseite: Wer zuerst stirbt, dessen leibliche Kinder erben im Gesamteffekt deutlich weniger Vermögen. Ein schweres Zerwürfnis unter den eigentlich harmonisch aufgewachsenen Stiefgeschwistern ist damit fast vorprogrammiert. Das besonders Paradoxe daran: Während das Erbschaftsteuerrecht leibliche Kinder und Stiefkinder bezüglich der Freibeträge erfreulicherweise gleichstellt, tut dies die gesetzliche Erbfolge des BGB explizit nicht.
Vorsicht bei Partnerschaften ohne Trauschein: Falls Sie als unverheiratetes Paar denken, dass Familie eben einfach kompliziert ist, sollten Sie wissen: Sie trifft es ohne Regelung am härtesten. Das BGB kennt keine nicht-ehelichen Lebenspartner. Ohne ein Testament geht der Lebenspartner im Todesfall komplett leer aus, und das gesamte Vermögen fällt ausnahmslos an die Herkunftsfamilie des Verstorbenen.
Fazit: Das Testament ist der Schlusspunkt, nicht der Anfang
Falls Sie diese Beispiele aufgerüttelt haben und Sie nun am liebsten sofort einen Notartermin vereinbaren möchten, bitten wir Sie, an dieser Stelle kurz innezuhalten. Ein juristisches Testament ist stets nur der formale Schlusspunkt einer fundierten, strategischen Erbschaftsplanung.
Die eigentliche Konzeptionierung muss zwingend im Vorfeld stattfinden. Das Ziel ist es, eine sinnvolle, wirtschaftlich tragfähige Struktur für Ihre Familie und Ihr Vermögen zu erarbeiten – unter Berücksichtigung von Liquidität, steuerlichen Freibeträgen und Ihren persönlichen Wünschen. Wer diesen Schritt versäumt, der hat nicht geplant, sondern die finanzielle Zukunft der Hinterbliebenen unkontrolliert an den Gesetzgeber delegiert.
Überlassen Sie Ihre Nachfolgeplanung nicht dem Zufall! Ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen vor allem Arbeit, Streit und unter Umständen sehr hohe Kosten. Sichern Sie stattdessen Ihre Liebsten rechtssicher und strukturiert ab. Nutzen Sie die digitale Plattform unseres spezialisierten Partners, um Ihre rechtliche Vorsorge unkompliziert, rechtssicher und professionell vorzubereiten. Und das alles zu einem günstigen Festpreis. Jetzt Vorsorge & Nachfolge regeln
