19. Oktober 2020, Avatar of Petra PflugmacherPetra Pflugmacher

Steuern sparen mit Köpfchen - legal und ohne Tricks

Vermögensplanung, Erbschaften steuerlich optmieren, Steuerliche Optimierung, Vermögenssicherung

So bleibt die Lebensversicherung erbschaftssteuerfrei

Familie Clever hat sich vor einigen Jahren ein Traum erfüllt und ein Eigenheim gekauft. Die eigenen 4-Wände - endlich! Als verantwortungsbewusster Familienvater sorgt Herr Clever vor: damit die Familienmitglieder sich im Falle seines Todes nicht sorgen müssen, schließt er zur Darlehens- bzw. Familienabsicherung eine klassische Lebensversicherung ab. Sinn und Zweck einer solchen Versicherung ist es, die Partner bzw. Familie zu schützen und den Tod abzusichern. Die Begünstigte, Frau Clever, würde im Todesfall ihres Ehemannes die Versicherungssumme in Höhe von 750.000 Euro erhalten. So weit, so gut! 

Wichtig zu wissen: Zahlt eine (Lebens)-Versicherung an andere als den Versicherungsnehmer mehr als 5.000 €, dann muss sie dies dem Fiskus melden! Damit der Fiskus an der Auszahlung einer (Lebens)-versicherung nicht mitverdient, muss die Vertragsgestaltung stimmen. 

Expertentipps mit den wichtigsten Punkten, um Steuervorteile im Erbfall zu nutzen:

  • Richtige Vertragsgestaltung, damit die Hinterbliebenen keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.
  • Wer ist als Versicherungsnehmer und wer ist als versicherte Person angegeben? In unserem Beispiel wäre Herr Clever die versicherte Person und seine Ehefrau die Versicherungsnehmerin.
  • Als Versicherungsnehmer und Beitragszahler sollte eine andere Beziehungsperson angegeben sein wie z.B. die Ehefrau, Ehemann, Lebenspartner(in), Freund(in).
  • Die Versicherungsbeiträge müssen unbedingt, das ist notwendig, von einem separaten Konto eingezahlt werden. Das ist weder ein Gemeinschaftskonto noch ein Konto, worauf der (Ehe)-Partner Zugriff hat. Es muss unbedingt ein Konto sein, was nur dem Versicherungsnehmer bzw. Beitragszahler eindeutig zugeordnet werden kann.
  • Prüfen Sie auch bestehende Verträge. Jederzeit können bestehende Verträge geändert bzw. angepasst werden.
  • Diese Regelung gilt sowohl für Lebens- als auch Risikoversicherungen.

So umgehen Sie der Erbschafsteuerfalle und die Auszahlung erfolgt an den Versicherungsnehmer. Nur so können Sie Erbschaftssteuer 100 % legal umgehen und Ihr Vermögen ist rundum gesichert.

Ein zusätzlicher Spartipp: Rund 30 % der eingezahlten Beiträge in Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag sind Gebühren. Leider sind die Kosten höher als der Guthabenzins und der sogenannte "garantierte Zins" erweist sich als Irrglaube. Wir empfehlen: Lassen Sie Ihre Verträge kostenlos prüfen und gute Alternativen aufzeigen.

Sehenswerte Informationen hier bzw. in diesem Video.

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