20. Dezember 2020, Avatar of Petra PflugmacherPetra Pflugmacher

Dreifacher Nutzen - Durch cleveres Schenken und Vorvererben

Vermögensplanung, Erbschaften steuerlich optmieren, Steuerliche Optimierung, Vermögensaufbau, Vermögenssicherung

Kontrolliert und clever Vermögen zu Lebzeiten vererben

Was ist die 99/-1-Regelung? Wie vererbe ich zu Lebzeiten sicher mein Vermögen? Gibts nur komplizierte, teure Schenkungsverträge oder gehts auch einfach und flexibel?

Mit einer 99/1-Regel können Schenker (z.B. die Großeltern) verhindern, dass das Geld zu Konsumzwecken verprasst wird. Im Prinzip ist es ja auch eine gute Idee ist, mit warmen Händen zu geben. Und was gibt es Schöneres als in die leuchtenden Augen der Enkel zu schauen, wenn das Vermögen schon zu Lebzeiten vorvererbt wird? Großeltern können ihren Enkeln steuerfrei alle zehn Jahre bis zu 200 000 Euro schenken.

Bevor man über teure Schenkungsverträge nachdenkt, sollte man sich auch über die elegantere Möglichkeit, den Abschluss mit einer speziellen Versicherungsstruktur, erkundigen. Hierbei wird zum Beispiel ein oder beide Großelternteile als Vertragsinhaber eingesetzt. Diese Police wird dann zu 99 Prozent an den Vorerben übertragen, aber ein Prozent gehört weiter den Schenkenden. Das Enkelkind kann trotz 99-Prozent-Quote nicht ohne die Zustimmung seiner Großeltern einen Teil des angelegten Geldes entnehmen oder den ganzen Vertrag einfach auflösen. Erst wenn im Erbfall das fehlende 1% übertragen wird, kann frei über das Geld verfügt werden. Falls eine besonders lange Kontrolle gewünscht wird, könnte die "Sperrminorität" auch noch zuerst beispielsweise auf die Eltern übergehen.

Das Wichtigste im Überblick:

1) Alle 10 Jahre kann ein Betrag maximal bis zur Freibetragsgrenze verschenkt werden, um erhebliche Erbschaftssteuer zu sparen.

2) Beim Verschenken mit "Veto-Recht" wird sichergestellt, dass der Verschenkende zu Lebzeiten noch ein Mitspracherecht über das Vermögen behält.

3) Die Einzahlung erfolgt z.B. über eine kostengünstige, flexible Investmentlösung im Versicherungsmantel.

4) Die versicherte Person ist das Enkelkind, der Versicherungsnehmer und Vertragspartner der Versicherung, sind die Großeltern.

5) Sicherheitsbewusste Anleger sollten unbedingt darauf achten, dass die Fonds auch innerhalb einer Police im Sondervermögen bleiben und somit geschützt sind, sollte es zu einer Insolvenz kommen. Hierfür gibt es Spezialanbieter, die erfahrene, unabhängige Finanzdienstleister anbieten werden.

6) Steuervorteile werden dadurch genutzt, weil sämtliche Erträge während der Vertragslaufzeit ohne Abzug der Abgeltungssteuer angesammelt werden und im Erbfall erfolgt die Auszahlung an das Enkelkind steuerfrei.

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