Schutz für Familie und Absicherungslösung bei laufenden Darlehen
Eine Risikolebensversicherung dient sowohl als Familienabsicherung als auch der Darlehen- bzw. Kreditabsicherung im Todesfall. Eine vereinbarte Versicherungssumme wird im „Fall der Fälle“ komplett an die Hinterbliebenen ausgezahlt und bietet Schutz vor finanziellen Engpässen.
Für wen ist eine Risikoabsicherung besonders empfehlenswert?
- Immobilienfinanzierer – Absicherung des Immobilienkredites (auch für Renovierungen)
- Junge Eltern – Absicherung des Nachwuchses
- Praxis- oder Kanzleiinhaber mit laufenden Darlehen (Absicherung des Geschäftspartners un der Familie)
- Ehepaaren – Absicherung des Ehepartners
- Alleinerziehende Eltern – in diesem Fall besonders ratsam, Ihren Kindern eine finanzielle Absicherung mitzugeben, die über die gesetzliche Hinterbliebenenrente hinausgeht.
- Lebenspartner oder Wohngemeinschaften
Bei guten Angeboten bieten Gesellschaft zur Absicherung weitere exclusive Leistungen an, die man optional als Bausteine wählen kann. Dies könnten zum Beispiel sein:
- Leistung bei Unfalltod: Das bedeutet eine Auszahlung bei Unfalltod z.B. mit einer doppelten Versicherungssumme
- Leistung bei schwerer Erkrankung: das bedeutet für den Versicherungsnehmer schon zu Lebzeiten eine anteilige Asuzahlung der Versicherungssumme bei Eintritt einer sogenannten „schweren Erkrankung“.
- Leistung bei Pflegebedürftigkeit: Ähnlich wie bei der Leistung bei „schwerer Krankheit“; nur bei Feststellung des Pflegegrades werden schon zu Lebzeiten Versicherungssummen gezahlt.
Viele sinnvolle Leistungen, um den Schutz zu ergänzen! Ein guter Finanzberater hilft Ihnen weiter, um Ihren persönlichen Bedarf abzufragen.
Unser Tipp: Schließen Sie eine Risikolebensversicherung zum Schutz Ihrer Familie möglichst in jungen Jahren ab, wenn Sie sich an körperlicher und psychischer Gesundheit erfreuen. Umso günstiger ist der monatliche Beitrag.
Über-Kreuz-Risikolebensversicherung: Steuerfrei absichern
Gegenseitige Absicherung bei Ehe- bzw. Lebenspartnern und Geschäftspartnern.
1. Möglichkeit
Jeder schließt einen Vertrag für sich ab und ist selbst entsprechend die versicherte Person und der Beitragszahler.
2. Möglichkeit
Jeder schließt einen Vertrag ab und setzt jeweils den Partner als versicherte Person ein! Man spricht hier von einer „Über-Kreuz-Absicherung“. Beide Verträge können flexibel und unabhängig voneinander gestaltet werden. (z.B. Versicherungssumme oder Laufzeit).
Warum eine Über-Kreuz-Versicherung sinnvoll ist
Normalerweise fällt auf die Todesfallleistung Erbschaftsteuer an, wenn die Summe über den persönlichen Freibeträgen liegt. Während Ehepartner hohe Freibeträge (500.000 €) genießen, liegt dieser bei unverheirateten Partnern oder Freunden bei lediglich 20.000 €.
Durch die Über-Kreuz-Gestaltung wird die Auszahlung nicht als Erbe, sondern als Leistung aus einem eigenen Vertrag gewertet. Wenn beide versterben, werden beide Summen an die Hinterbliebenden ausbezahlt.
So funktioniert die Gestaltung rechtssicher
Damit die Risikolebensversicherung steuerfrei bleibt, müssen Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedlich definiert sein:
Person A (Versicherungsnehmer & Beitragszahler): Versichert das Leben von Person B.
Person B (Versicherte Person): Das Risiko (der Tod) von Person B ist abgesichert.
Im Leistungsfall: Verstirbt Person B, erhält Person A die Summe. Da Person A den Vertrag selbst abgeschlossen und bezahlt hat, ist die Auszahlung steuerfrei.
Die Vorteile auf einen Blick
Keine Erbschaftsteuer: Die Versicherungssumme muss nicht versteuert werden.
Schutz für Unverheiratete: Besonders wichtig für Partner ohne Trauschein, da hier die Freibeträge extrem niedrig sind.
Absicherung von Kindern & Freunden: Auch gute Freunde oder Geschäftspartner können so abgesichert werden, ohne dass das Finanzamt zugreift.
FAQ: Häufige Fragen zur Besteuerung der Risikolebensversicherung
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fragen rund um Finanzamt und Vorsorge zusammengefasst.
Kann ich die Beiträge zur Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Beiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden. Beachten Sie jedoch, dass es Höchstbeträge gibt: Für Angestellte liegen diese meist bei 1.900 €, für Selbstständige bei 2.800 €. Oft sind diese Grenzen bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgefüllt.
Wann fällt Erbschaftsteuer auf die Versicherungssumme an?
Erbschaftsteuer fällt an, wenn die Auszahlungssumme zusammen mit dem restlichen Erbe die gesetzlichen Freibeträge überschreitet. Während Ehepartner bis zu 500.000 € steuerfrei erben, liegt die Grenze bei unverheirateten Partnern bei lediglich 20.000 €.
Wie hoch ist der Steuersatz, wenn Freibeträge überschritten werden?
Die Steuerlast ist vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Vermögens abhängig. Je nach Steuerklasse kann der Satz bis zu 50 % betragen. Eine Prüfung des Gesamtvermögens vor Vertragsabschluss ist daher dringend ratsam.
Muss die Auszahlung als Einkommen versteuert werden?
Nein. Die Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung unterliegt nicht der Einkommensteuer. Es geht rein um die Betrachtung im Rahmen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Ein Blick auf die Steuern bei der Risikolebensversicherung lohnt sich
Fazit: Die Wahl des richtigen Tarifes ist nur die halbe Miete. Wer sich frühzeitig mit den zwei relevanten Steuerarten – der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer – befasst, spart bares Geld. Während die Beiträge Ihre Steuerlast im Alltag senken können, verhindert die richtige Vertragsgestaltung (wie die Über-Kreuz-Versicherung), dass im Ernstfall die Hälfte der Absicherung an den Staat fließt.
Werden die geltenden Freibeträge überschritten, muss die Versicherungssumme versteuert werden. Je nach Vermögen und Verwandtschaftsgrad greift hier ein Steuersatz von bis zu 50 %. Daher sollten die Freibeträge und das Gesamtvermögen am besten bereits vor Abschluss der Versicherung geprüft werden. So lässt sich eine eventuell anfallende Steuerlast deutlich senken oder – wie bei der Über-Kreuz-Versicherung – komplett vermeiden.
Prüfen Sie Ihre Freibeträge und Ihr Gesamtvermögen am besten vor Abschluss der Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen genau die finanzielle Unterstützung erhalten, die Sie für sie vorgesehen haben.