Ein Wertpapierdepot soll zu Lebzeiten schenkungsteuerfrei an die nächste Generation übertragen werden - auch über die Freibeträge hinaus

Mit dem Nachlass was Gutes tun. Viele möchten ihr Vermögen an gemeinnützige Projekte verteilen, ohne den Aufwand einer Stiftung

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Steueroptimierte Vermögensübertragung an die Enkel und als Großeltern die Kontrolle behalten!

Einfache Möglichkeit  durch fondsbasierende Rentenversicherung nach dem  99/1- Modell

Spezial Rentenversicherung: Sie zahlen währende der Laufzeit keine Abgeltungssteuer

Durch den Policenmantel wird während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer fällig. Die nicht gezahlte Steuer kann weiterhin in der Police arbeiten. Dividendenzahlungen bleiben ebenfalls Abgeltungssteuer frei. (§20 Abs.1 Nr. 6 EStG)

Großeltern bestimmen die Anlagepolitik der Rentenversicherung

Das Anlagemodell wird zusammen mit den Großeltern abgesprochen. Es sind konservative Möglichkeiten wie z.b. der Kapitalerhalt für die Enkel, oder Wachstumsstrategien, die zusätzliche der verschenkten Vermögen möglich.

Mitbestimmung der Großeltern bleibt erhalten

Durch eine 1% "Sperrminorität" können die Großeltern immer über Auszahlungen mitbestimmen. Beide Großeltern sind im Vertrag benannt. Im Falle des Ablebens endet die Police und das Vermögen wird komplett und sofort an die Enkel ausbezahlt. Dieses Recht kann zu jedem Zeitpunkt auch an die Kinder übertragen werden.

Honorarpolice mit geringen Gebühren erhöhen zusätzlich die Renditen des Modells

Die Spezialpolicen nach deutschem Vertragsrecht enthalten wesentlich geringere Kosten als eine herkömmliche Police. Abgerechnet wird über eine Honorarrechnung des Beraters. Es findet eine langfristige Betreuung des Vertrages statt. Während er Laufzeit kann auch das Anlagekonzept angepasst werden.

So verschenken Sie Vermögen an Ihre Enkel und sparen Erbschaftssteuer

Anstatt einen komplexen Schenkungsvertrag zu gestalten, besteht die einfache Möglichkeit mit dem sogenannten 99/1- Modell, Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen.

Freigrenzen ausnutzen und trotzdem die Kontrolle behalten

Was machen die Enkel, wenn sie z.B. 200.000 € erhalten? Hören sie auf den gut gemeinten Rat, das Geld für den Vermögensaufbau anzulegen oder wird das Geld für Konsumzwecke ausgegeben? Genau das ist das Problem vieler Großeltern bei Schenkungen. Keine Kontrolle mehr auf das Erbe. Durch einen interessanten Kniff kann verhindert werden, dass die Beschenkten das Geld verzocken.

Schenken mit dem 99/1-Modell und Vorteile nutzen

  1. 99 % werden verschenkt; 1 % bleibt für Mitspracherecht.
  2. Großteil der Erbschaftssteuer einsparen. 
  3. Die Vertragspartner sind die Großeltern und haben daher die „Sperrminorität“ genutzt.

So einfach funktioniert's

Durch eine geschickte, legale Konstruktion können zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Kontrolle und die Investition des Vermögens zu steueroptimierten Bedingungen, denn die Großeltern übertragen nur 99% an die Enkel. Was würde alternativ mit den 200.000 € passieren? Die Bank verlangt womöglich Strafzinsen oder Aufbewahrungsgebühren. Auch in diesem Fall würden Investmentfonds eine solide und sichere Grundlage bieten.

Inflationsgeschützte Sachwerte bieten eine solide Grundlage

Vorteile mit Versicherungspolicen nutzen: Wenn Investmentfondsanteile im Versicherungsmantel gehalten werden, bleiben die Erträge während der Laufzeit abgeltungssteuerfrei. Einen weiteren wichtigen Vorteil bieten sogenannte Honorarpolicen, die mit weniger Kosten die Rendite erhöhen können.

Vetorecht kann an die Eltern übertragen werden

Der Vorteil ist, dass die Großeltern in Absprache mit den Eltern das Vetorecht bekommen können. So haben die Eltern auch ein Mitspracherecht über das verschenkte Vermögen. Wenn es geschickt geplant wird, ist für den Vermögensaufbau der Enkel frühzeitig gesorgt.

Ansprechpartner für das 99/1-Modell: Stefan Pflugmacher


Die Geschichte von Franz R. aus Gilching

75.000 € für jeden Enkel im Jahr 2016 in das 99/1-Modell investiert

Damals waren die Enkelkinder 15 und 16 Jahre. Mit Geldanlagen haben meine Frau und ich uns nie groß beschäftigt. Über eine Empfehlung unseres Steuerberaters sind wir auf Stefan Pflugmacher aufmerksam geworden. Wir haben eine konservative Aufteilung in unsere Fondspolice gewählt. Die Schenkungsunterlagen wurden von Stefan Pflugmacher für das Finanzamt vorbereitet. 

Die Enkel wussten von nichts und haben sich riesig gefreut!


Rita R. aus Hamburg: "Das Geld war anderes verplant. Jetzt konnte ich meinen Enkel unterstützen, eine Handwerksfirma zu übernehmen".

Als ich mit dem Erbe von meinem Mann mit meinen Kinder darüber gesprochen habe, haben wir entschieden, dass 99/1-Modell mit einer fondsgebunden Rentenversicherung umzusetzen. Als meine Enkel älter wurden, habe ich immer etwas Kapital aus den Verträgen an meine Enkel ausgezahlt.

Teil des Erbes für den Firmenkauf verwendet

Als ein Enkel seine Ausbildung beeendet hatte, wurde er von seinem Chef gefragt, ob er als Partner mit in die Firma einsteigen möchte. Ich fand die Idee gut und habe zugestimmt. Das die Investmentfonds in der Zwischenzeit sehr gute Gewinne gemacht haben und ich keine Abgeltungssteuer gezahlt habe, hat mich zusätzlich sehr gefreut. Wenn ich dieses Modell nicht kennengelernt hätte, würde ich das Geld wahrscheinlich immer noch auf dem Sparbuch oder Termingeld liegen.

Pflugmacher Finanzberatung hat mich bei der Einrichtung des Modells sehr unterstützt. Meinen Vermögenszuwachs aus alle den Jahren genießen nun auch meine Erben.  

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