So verschenken Sie Vermögen an Ihre Enkel und sparen Erbschaftssteuer
Anstatt einen komplexen Schenkungsvertrag zu gestalten, besteht die einfache Möglichkeit, mit dem sogenannten „99/1- Modell“, Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen.
Freigrenzen ausnutzen und trotzdem die Kontrolle behalten
Was machen die Enkel, wenn sie z.B. 200.000 € erhalten? Hören sie auf den gut gemeinten Rat, das Geld für den Vermögensaufbau anzulegen oder wird das Geld für Konsumzwecke ausgegeben? Genau das ist das Problem vieler Großeltern bei Schenkungen. Keine Kontrolle mehr auf das Erbe. Durch einen interessanten Kniff kann verhindert werden, dass die Beschenkten das Geld verzocken.
Schenken mit dem 99/1-Modell und Vorteile nutzen
- 99 % werden verschenkt; 1 % bleibt für Mitspracherecht.
- Großteil der Erbschaftssteuer einsparen.
- Die Vertragspartner sind die Großeltern und haben daher die „Sperrminorität“ genutzt.
So einfach funktioniert's
Durch eine geschickte, legale Konstruktion können zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Kontrolle und die Investition des Vermögens zu steueroptimierten Bedingungen, denn die Großeltern übertragen nur 99% an die Enkel. Was würde alternativ mit den 200.000 € passieren? Die Bank verlangt womöglich Strafzinsen oder Aufbewahrungsgebühren. Auch in diesem Fall würden Investmentfonds eine solide und sichere Grundlage bieten.
Inflationsgeschützte Sachwerte bieten eine solide Grundlage
Vorteile mit Versicherungspolicen nutzen: Wenn Investmentfondsanteile im Versicherungsmantel gehalten werden, bleiben die Erträge während der Laufzeit abgeltungssteuerfrei. Einen weiteren wichtigen Vorteil bieten sogenannte Honorarpolicen, die mit weniger Kosten die Rendite erhöhen können.
Vetorecht kann an die Eltern übertragen werden
Der Vorteil ist, dass die Großeltern in Absprache mit den Eltern das Vetorecht bekommen können. So haben die Eltern auch ein Mitspracherecht über das verschenkte Vermögen. Wenn es geschickt geplant wird, ist für den Vermögensaufbau der Enkel frühzeitig gesorgt.