Schlaue Strukturen bringen mehr Geld für die Erben!

Guten Tag liebe Leserinnen und Leser,

ein Mandant kam auf Empfehlung eines Steuerberaters zu uns, weil, er nach einer Lösung suchte, um seinem Enkel schon jetzt Vermögen zu schenken. Der Freibetrag sollte ausgenutzt werden, jedoch wollte er zu Lebzeiten die Kontrolle über das Vermögen behalten. Der Enkel sollte nicht in Versuchung geraten, das Erbe zu Konsumzwecken, wie etwa Urlaubsreisen oder Autokauf, auszugeben.

Unsere Empfehlung: Die 99/1-Regelung.

Hier das Wichtigste im Überblick:

  • Alle 10 Jahre kann ein Betrag bis maximal zur Freibetragsgrenze verschenkt werden, um ein Großteil Erbschaftssteuer zu sparen
  • Beim Verschenken mit "Veto-Recht" wird sichergestellt, dass er Verschenkende zu Lebzeiten noch ein Mitspracherecht über das Vermögen behält
  • Einzahlung erfolgt z.B. über eine kostengünstige Investmentlösung im Versicherungsmantel
  • Die versicherte Person ist das Enkelkind, der Versicherungsnehmer und Vertragspartner der Versicherung, sind die Großeltern.

Der Clou: Nach kurzer Zeit, z.B. einem Monat übertragen die Großeltern 99 Prozent der Versicherung an das Enkelkind; Großeltern bleiben zu einem Prozent Besitzer der Police.

Das positive Ergebnis: 99 % werden verschenkt, 1 % sorgt für Mitspracherecht. Aus steuerlicher Sicht findet eine Schenkung in Höhe der verschenkten 99 Prozent statt. Und so wird clever Erbschaftssteuer gespart. Um dieses Modell gut durchzuführen, ist es sinnvoll, sich von einem versierten Finanzberater beraten zu lassen.

Mehr dazu in unserem beigefügten Presseartikel. 

  • Stefan Pflugmache Geldlehrer

Stefan Pflugmacher

  • Erbschaftsplanung frühzeitig machen. Investmentpolicen können Verhältnisse regeln und steuerlich optimieren. Fordern Sie den kostenfreien Mandantenbrief bei uns an.