Großeltern wollen zu Lebzeiten Vermögen übertragen und Steuervorteile nutzen?
Vermögensplanung, Erbschaften steuerlich optmieren, Steuerliche Optimierung, Vermögenssicherung
Wie Großeltern Kontrolle behalten, wenn sie zu Lebzeiten ihren Enkeln Vermögen übertragen
Großeltern können ihren Enkeln bis zu 200.000 Euro schon zu Lebzeiten alle zehn Jahre steuerfrei schenken. Im Rahmen der Erbschaftssteuerreform 2009 wurde der damalige Freibetrag von 51.200 Euro annähernd vervierfacht. Die dritte Generation wird immer häufiger in eine gestaltende Nachfolgeplanung miteinbezogen.
Das bringt aber auch ein Dilemma mit sich, denn Schenkungen im Rahmen der alten Freibeträge wurden noch als überschaubarer Betrag wahrgenommen. Dadurch können die Enkel so etwas relativ frei für Studium, Auto oder Reisen nutzen. Eine Summe von 200.000 Euro sehen viele Großeltern als Basis für einen künftigen Vermögensaufbau oder auch schon für die Rentenabsicherung an, der eben nicht kurzfristigen Konsumzwecken, wie Reisen, Autos etc. dienen soll.
Daher möchten viele Großeltern noch zu Lebzeiten ihren Enkeln zwar das Vermögen übertragen, aber dennoch die Hand drüberhalten. Es gibt folgende Möglichkeiten, um die Kontrolle über dieses Vermögen vorerst zu behalten.
- Variante 1: Man kann entweder auf vergleichsweise komplizierte Schenkungsverträge zurückgreifen, die sicherstellen, dass eventuelle Verfügungen der Beschenkten nur in Absprache mit den Großeltern erfolgen können.
- Variante 2: Man kann die deutlich optimale Möglichkeit einer Versicherungsstruktur wählen: 200.000 Euro werden in die Police eingebracht, in deren Rahmen ein Wertpapierdepot weiter von einem Vermögensverwalter betreut wird. Die Vertragsinhaber sind nicht die Enkel, sondern zunächst ein oder beide Großelternteile. Erst danach wird die Police zu 99 Prozent an das Enkelkind übertragen, zu einem Prozent bleibt allerdings der Schenker Vertragsinhaber.
Der große Vorteil bei Variante 2 ist, dass die Großeltern dadurch eine „Sperrminorität“ im Vertrag haben. Verfügungen und Kündigungen können nur einstimmig erfolgen. Das bedeutet, ein Enkelkind kann etwa Entnahmen nur mit Zustimmung der Vertragsinhaber tätigen; einseitige Verfügungen sind trotz 99-Prozent-Quote ausgeschlossen.
Clevere Strukturen bringen mehr Geld für alle Beteiligten. Wir empfehlen eine Anlagestrategie mit ausgewählten, günstigen Investmentfonds. Dadurch ergeben sich höhere Ertragschancen. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass dieses Konstrukt unter Sondervermögen fällt. Das bedeutet: Das Vermögen kann nicht in die Insolvenzmasse des Versicherers fallen.
Was ist im Erbfall zu tun?
- Dann kann diese „Sperrminorität“ an die Eltern übertragen werden
- Oder das Enkelkind erhält direkt das fehlende Prozent und kann somit über das Vermögen frei verfügen.
Das Sahnehäubchen obendrauf ist der besondere Clou bei dieser Konstruktion. Nämlich die Steuerfreiheit! Sämtliche Erträge werden während der Vertragslaufzeit abgeltungssteuerfrei angesammelt. Im Erbfall erfolgt auch die Auszahlung an die Enkelkinder steuerfrei.
Das 99/1-Modell und deren Gestaltungen sind ein bewährtes und langfristiges Instrument in der Vermögensnachfolgeplanung, das zusätzliche Steuervorteile kombiniert.