BGH kippt Gebühren bei Bausparverträgen
Der Bundesgerichtshof macht Schluss mit Kontogebühren, die jährlich von Bausparkassen in der Ansparphase berechnet werden. Das zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärt nun entsprechende Klauseln für ungültig (Urteil: XI ZR 551/21).
Betroffene Bausparerinnen und Bausparer können die zu Unrecht erhobenen Gebühren der letzten drei Jahre zurückfordern.
Für 2019 endet die Frist am 31. Dezember 2022; die Zeit drängt also. Gebühren vor 2019 sind bereits verjährt. Auf den Jahreskontoauszügen sind die Servicepauschalen (diese können auch z.B. Kontogebühr, Jahresentgelt, Kontoentgelt oder Serviceentgelt heißen) aufgeführt – sofern die Bausparkasse welche erhoben hat.
Die Höhe der Gebühren ist je Bausparkasse unterschiedlich
Bis zu 30 €uro pro Jahr beträgt die Gebühr. Mit einem Schreiben an die Bausparkasse kann man seinen Anspruch einfordern.
Mit diesem Musteranschreiben fordern Sie bequem Ihre zu viel gezahlten Gebühren zurück.